Beim Verreisen ins Ausland haben die Versicherten der privaten
Krankenkassen meistens den Vorteil, dass sie keine gesonderte
Reiseversicherung mehr abschließen müssen. Der Hintergrund liegt darin,
dass die Privaten Krankenkassen die Tarif frei gestalten können und die
Versicherten selbst mitbestimmen können, was sie wollen und was
ausgeschlossen sein soll. Dies steht im völligen Gegensatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung, denen im Grund genommen schon mehr
als 95 Prozent der Leistungen per Gesetz aufdiktiert werden. Hier hat
der Versicherte also schon gar keine Chance, seine Gesundheit im
Ausland umfangreich absichern zu lassen. So gibt die gesetzliche Kasse
auch nur dann einen Schutz, wenn ein Abkommen mit dem gewünschten
Reiseland besteht. Hier muss man wissen, dass dies nun auch nicht alle
Länder der Welt sind!
Vor einem Reiseantritt muss man sich also genau informieren, ob
überhaupt ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der BRD und dem
Reiseland besteht. Auch nur dann kann man mit dem Schutz der eigenen
Krankenversicherung rechnen . Wenn kein Abkommen besteht, dann sollte
man unbedingt eine
Auslandsreisekrankenversicherung abschließen,
da man sonst alles aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Doch selbst
wenn ein Abkommen besteht, heißt das auch noch lange nicht, dass die
gesetzliche Krankenversicherung alle Kosten übernimmt. So dürfen sie
beispielsweise den Krankenrücktransport nicht bezahlen. Das machen die
Kassen nicht deshalb, weil sie nicht wollen, sondern weil sie es ganz
einfach per Gesetz nicht dürfen. Somit gibt es ein paar Aspekte,
weshalb man trotzdem eine private Reiseversicherung benötigt. Es kann
im Ausland auch passieren, dass die Karte der Krankenkasse überhaupt
nicht akzeptiert wird und man im wahrsten Sinne des Wortes Bargeld auf
den Tresen legen muss, damit man behandelt wird. Die Kosten rechnet
dann der Arzt privat ab. Daheim muss man sich dann diese Kosten
erstatten lassen, jedoch zahlt auch hier die gesetzliche Kasse nur die
Kosten bis zu der Höhe, die sie hätte in Deutschland maximal hätte
bezahlen müssen. Den Differenzbetrag trägt man entweder selbst, bzw.
wenn man eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hat, dann
übernimmt diese die Differenz.
Henning Petrat