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Richtig versichert für die Auslandsreise

Beim Verreisen ins Ausland haben die Versicherten der privaten Krankenkassen meistens den Vorteil, dass sie keine gesonderte Reiseversicherung mehr abschließen müssen. Der Hintergrund liegt darin, dass die Privaten Krankenkassen die Tarif frei gestalten können und die Versicherten selbst mitbestimmen können, was sie wollen und was ausgeschlossen sein soll. Dies steht im völligen Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, denen im Grund genommen schon mehr als 95 Prozent der Leistungen per Gesetz aufdiktiert werden. Hier hat der Versicherte also schon gar keine Chance, seine Gesundheit im Ausland umfangreich absichern zu lassen. So gibt die gesetzliche Kasse auch nur dann einen Schutz, wenn ein Abkommen mit dem gewünschten Reiseland besteht. Hier muss man wissen, dass dies nun auch nicht alle Länder der Welt sind!
Vor einem Reiseantritt muss man sich also genau informieren, ob überhaupt ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der BRD und dem Reiseland besteht. Auch nur dann kann man mit dem Schutz der eigenen Krankenversicherung rechnen . Wenn kein Abkommen besteht, dann sollte man unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, da man sonst alles aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Doch selbst wenn ein Abkommen besteht, heißt das auch noch lange nicht, dass die gesetzliche Krankenversicherung alle Kosten übernimmt. So dürfen sie beispielsweise den Krankenrücktransport nicht bezahlen. Das machen die Kassen nicht deshalb, weil sie nicht wollen, sondern weil sie es ganz einfach per Gesetz nicht dürfen. Somit gibt es ein paar Aspekte, weshalb man trotzdem eine private Reiseversicherung benötigt. Es kann im Ausland auch passieren, dass die Karte der Krankenkasse überhaupt nicht akzeptiert wird und man im wahrsten Sinne des Wortes Bargeld auf den Tresen legen muss, damit man behandelt wird. Die Kosten rechnet dann der Arzt privat ab. Daheim muss man sich dann diese Kosten erstatten lassen, jedoch zahlt auch hier die gesetzliche Kasse nur die Kosten bis zu der Höhe, die sie hätte in Deutschland maximal hätte bezahlen müssen. Den Differenzbetrag trägt man entweder selbst, bzw. wenn man eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hat, dann übernimmt diese die Differenz.
Henning Petrat
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